Absenzen, die schriftlich mit der Anmeldung bekannt gegeben werden, werden nicht in Rechnung gestellt. Für weitere verpasste Lektionen besteht kein Anspruch auf Vergütung oder Gutschrift.
Wenn wir eine Möglichkeit sehen, Ihr Kind in der laufenden oder in der nächsten Kursperiode nachholen zu lassen, machen wir das gerne. Diese Dienstleistung ist aber nur möglich, wenn im entsprechenden Kurs Platz ist. Eine Garantie können wir leider nicht geben.
Die bestehenden Kunden kreuzen die im Voraus bekannten Absenzen bitte auf der im Hallenbad aufgelegten Anmeldeliste an.
Die Rechnung wird zusammen mit der Kursbestätigung verschickt. Sie ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
Damit die Schwimmschule den administrativen Aufwand geringhalten und sich auf das Wesentliche konzentrieren kann, ist der Mahnprozess wie folgt festgelegt:
• Nach Ablauf der 10-tägigen Frist folgt eine Zahlungserinnerung
• Sollte die Rechnung nach weiteren 5 Tagen nicht beglichen sein, wird eine Mahnung mit CHF 30.- Aufwandsentschädigung verschickt
Nach Absprache kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Familien, die drei Kinder in derselben Kursperiode angemeldet haben, erhalten 20% Preisreduktion pro Kind.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Bitte überprüfen Sie Ihre Versicherungsdeckung.
Manche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Sportkurse. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.